Sind Paintballmarkierer Waffen oder Spielzeuge?
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Nachfolgend haben wir die rechtliche Lage für Paintball- Markiergeräte in Österreich beleuchtet. Fazit: Paintballmarkierer sind in ihrer ursprünglichen Art weder Waffen noch Spielzeug. Es sind "Schusswaffenähndliche Produkte", welche am 18 Jahren erworben werden dürfen. Begründung: Das aktuelle (österreichische) Waffengesetz besagt: 1.
Abschnitt Absatz
1 gilt für uns Paintballspieler nicht, wir wollen ja keinem
weh tun. Die Langfassung des aktuellen Waffengesetzes findet Ihr hier
Die sogenannte Spielzeugverordnung ist auch nicht passend weil: Ausgegeben
am 12. Oktober 1994 Unsere Paintballs haben bei einer Mündungsgeschwindigkeit von 299 fps (= 91,14 m/s, = 328 km/h) und einer Masse von etwa 3 Gramm knappe 12,5 Joule, das liegt über 150 mal über dem Grenzwert. Die Langfassung der aktuellen Spielzeugverordnung findet Ihr hier
In den 1990-ern wurde das dem Gesetzgeber klar und es wurde die sogenannte "Softgunverordnung" erlassen. Formell heist sie "Verordnung der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz über das Inverkehrbringen von schußwaffenähnlichen Produkten (Schußwaffenähnliche ProdukteV)" Uns betreffend besagt sie nebst einer Übergangsbestimmung eigentlich nur, das eben alles über 0,08 Joule was nicht in das Waffengesetz fällt an unter 18 Jährige nicht verkauft werden darf. Die "Langfassung" der aktuellen Softgunverordnung findet Ihr hier |