Sind Paintballmarkierer Waffen oder Spielzeuge?

 

Nachfolgend haben wir die rechtliche Lage für Paintball- Markiergeräte in Österreich beleuchtet. Fazit: Paintballmarkierer sind in ihrer ursprünglichen Art weder Waffen noch Spielzeug. Es sind "Schusswaffenähndliche Produkte", welche am 18 Jahren erworben werden dürfen.

Begründung:

Das aktuelle (österreichische) Waffengesetz besagt:

1. Abschnitt
Begriffsbestimmungen
Waffen
§ 1. Waffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind,
1. die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen oder
2. bei der Jagd oder beim Schießsport zur Abgabe von Schüssen verwendet zu werden.

Absatz 1 gilt für uns Paintballspieler nicht, wir wollen ja keinem weh tun.
Absatz 2 gilt nach Rücksprache mit dem BMI ebenfalls nicht weil wir beim Spielen weder Jäger sind, noch (und das ist interessant) keinen Schießsport ausüben. Warum? Weil unsere Markiergeräte zu ungenau schießen (wörtliche Auskunft BMI, Stand Juli 2009!).

Die Langfassung des aktuellen Waffengesetzes findet Ihr hier

 

Die sogenannte Spielzeugverordnung ist auch nicht passend weil:

Ausgegeben am 12. Oktober 1994
259. Stück
823. Verordnung: Spielzeugverordnung
[EWR/Anh. II: 382 L 0806, 388 L 0378, 391 L 0659, 393 L 0068]
823. Verordnung der Bundesministers für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz über die Sicherheit von Spielzeug (Spielzeug-verordnung)
......
3.2.2.10.3 Geschoßspielzeug, dessen Schussenergie durch das Spielzeug bestimmt wird
Die mittlere Bewegungsenergie des Geschosses darf bei der Prüfung gemäß 4.11 nicht größer sein als
0,08 J für starre Geschosse ohne eine Spitze aus biegsamen Werkstoff,
0,05 J für Geschosse aus biegsamem Werkstoff oder Geschosse mit einer Spitze aus biegsamem Werkstoff (z.B. Gummi).
.......

Unsere Paintballs haben bei einer Mündungsgeschwindigkeit von 299 fps (= 91,14 m/s, = 328 km/h) und einer Masse von etwa 3 Gramm knappe 12,5 Joule, das liegt über 150 mal über dem Grenzwert.

Die Langfassung der aktuellen Spielzeugverordnung findet Ihr hier 

 

In den 1990-ern wurde das dem Gesetzgeber klar und es wurde die sogenannte "Softgunverordnung" erlassen. Formell heist sie "Verordnung der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz über das Inverkehrbringen von schußwaffenähnlichen Produkten (Schußwaffenähnliche ProdukteV)"

Uns betreffend besagt sie nebst einer Übergangsbestimmung eigentlich nur, das eben alles über 0,08 Joule was nicht in das Waffengesetz fällt an unter 18 Jährige nicht verkauft werden darf.

Die "Langfassung" der aktuellen Softgunverordnung findet Ihr hier